Aufgrund unserer spezialisierten Tätigkeit im Wirtschafsrecht beraten
wir unsere Mandanten ausschließlich im Individualarbeitsrecht und
begleiten sie bei der Lösung entsprechender arbeitsrechtlicher
Probleme.
Besonderer Schwerpunkt liegt daher bei der Beratung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten sowohl bei der Begründung als auch bei der Beendigung ihrer dienstvertraglichen Verhältnisse. Schließlich beraten wir Geschäftsführer auch in haftungsrechtlichen Fragen.
Geschätzt wird die Expertise von Dienst, Schneider & Partner GbR auch von den Arbeitgebern, einmal bei der Begründung sowie bei der Beendigung von Dienstverhältnissen mit ihren Geschäftsführern und leitenden Angestellten, aber auch bei Durchsetzung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen ihre Geschäftsführung.
Gerade im Bereich der Haftungsrisiken vertrauen GmbH-Geschäftsführer auf unsere jahrelange Beratungspraxis. Umgekehrt gilt dies auch für die Gesellschafter, welche Geschäftsführer in den haftungsrechtlichen Regress nehmen möchten. Der Bereich der Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer wird hierbei von uns umfassend sowohl aus dem Gesichtspunkt des Strafrechtes als auch aus dem Gesichtspunkt des Gesellschaftsrechtes betreut. Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer können sich insbesondere in der Krise ergeben. Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt dann insbesondere den Haftungsrisiken für Sozialabgaben, Steuern, aber auch für das Stammkapital. Aber auch mit Blick auf eine Geschäftsführung an sich drohen Ansprüche der Gesellschafter. Diese können einmal begründet sein im Vorwurf einer pflichtwidrigen Unternehmensführung, zum anderen aber auch im Vorwurf der Untreue zu Lasten der GmbH und seiner Gesellschafter, letzteres gerade mit Blick auf risikoreiche Geschäften. Gerade in diesen zeitkritischen und haftungsrelevanten Bereichen führt die Beratung der Dienst, Schneider & Partner GbR zu einer sicheren Handlungsgrundlage für die GmbH-Geschäftsführer.
Dienst, Schneider & Partner GbR, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 26,
56073 Koblenz
Besonderer Schwerpunkt liegt daher bei der Beratung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten sowohl bei der Begründung als auch bei der Beendigung ihrer dienstvertraglichen Verhältnisse. Schließlich beraten wir Geschäftsführer auch in haftungsrechtlichen Fragen.
Geschätzt wird die Expertise von Dienst, Schneider & Partner GbR auch von den Arbeitgebern, einmal bei der Begründung sowie bei der Beendigung von Dienstverhältnissen mit ihren Geschäftsführern und leitenden Angestellten, aber auch bei Durchsetzung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen ihre Geschäftsführung.
Gerade im Bereich der Haftungsrisiken vertrauen GmbH-Geschäftsführer auf unsere jahrelange Beratungspraxis. Umgekehrt gilt dies auch für die Gesellschafter, welche Geschäftsführer in den haftungsrechtlichen Regress nehmen möchten. Der Bereich der Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer wird hierbei von uns umfassend sowohl aus dem Gesichtspunkt des Strafrechtes als auch aus dem Gesichtspunkt des Gesellschaftsrechtes betreut. Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer können sich insbesondere in der Krise ergeben. Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt dann insbesondere den Haftungsrisiken für Sozialabgaben, Steuern, aber auch für das Stammkapital. Aber auch mit Blick auf eine Geschäftsführung an sich drohen Ansprüche der Gesellschafter. Diese können einmal begründet sein im Vorwurf einer pflichtwidrigen Unternehmensführung, zum anderen aber auch im Vorwurf der Untreue zu Lasten der GmbH und seiner Gesellschafter, letzteres gerade mit Blick auf risikoreiche Geschäften. Gerade in diesen zeitkritischen und haftungsrelevanten Bereichen führt die Beratung der Dienst, Schneider & Partner GbR zu einer sicheren Handlungsgrundlage für die GmbH-Geschäftsführer.
Schwerpunkte:
- Entwurf, Verhandlung und Formulierung von Dienstverträgen zwischen der Gesellschaft und Top-Führungskräften
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen inkl. prozessualer Durchsetzung
- Beratung von Geschäftsführern über Haftungsgefahren
- Beratung der Gesellschaft bei Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsleitung
- Prozessuale Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen
Geschäftsführer
- Recht der betriebliche Altersversorgung einschließlich der
relevanten Schnittpunkte zum Arbeitsrecht und zum Insolvenzrecht
- Individual- und kollektivarbeitsrechtliche Rechtsbegründungsakte der betrieblichen Altersversorgung
- Änderungsmöglichkeiten von betrieblichen Versorgungszusagen
- Mitbestimmung des Betriebsrates, Umstrukturierung, Auslagerung und Überprüfung betrieblicher Altersversorgungszusagen
- Betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang und Gesamtrechtsnachfolge
- Abfindung von Versorgungsanwartschaften
- Betriebsrentengesetz
- Informations- und Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Haftungsrisiken der Versorgungsschuldner (Arbeitgeber)
- Insolvenzsicherung betrieblicher Versorgungsansprüche